Januar
Abgabe des Antrags des Bürgerbegehrens am 17.01.2017
"Rettet die Mühlen-Wiese"
Die Unterzeichner/innen der an die Gemeinde St. Leon-Rot heute übergebenen Unterschriften beantragen einen Bürgerentscheid nach § 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu folgender Fragestellung:
"Sind Sie dafür, dass das Gelände der Kramer-Mühle nicht mit Wohnhäusern bebaut wird und alle Planungen hierzu gestoppt werden?"
Begründung:
Der Gemeinderat von St. Leon-Rot hat erstmals am 15.12.2015 Überlegungen zu einer Bebauung des Geländes der Kramer-Mühle angestellt und die Verwaltung beauftragt, nach vollzogenem Kauf des Geländes konkretisierende Vorschläge zu erarbeiten. Diese wurden nun auf der Gemeinderatssitzung am 25.10.2016 erstmals vorgestellt. Der Gemeinderat hat mit knapper Mehrheit beschlossen, eine Ausführungsplanung zu erstellen. Das vorliegende Bürgerbegehren richtet sich gegen den am 25.10.2016 gefassten Gemeinderatsbeschluss. Die nochmalige Sachdiskussion am 25.10.2016 hat im Gemeinderat inzwischen einen Konkretisierungsgrad erreicht, der uns zur Schlussfolgerung führt, dass eine Bebauung des Geländes der Kramer-Mühle mit Wohnhäusern in jedem Falle erfolgen soll. Die Freiflächen auf dem Gelände, in Verbindung mit den historischen Gebäuden der Kramer-Mühle, sollen langfristig jedoch für Kultur, Vereine, Bürger genutzt werden und für nachfolgende Generationen erhalten bleiben. Die geplanten Wohnungen könnten an anderen geeigneten Standorten in St. Leon-Rot realisiert werden.
Die Planungen für Wohnhäuser am Standort der Kramer-Mühle sind nicht weiter zu verfolgen.
Ideenwerkstatt
Wie soll die Kramer-Mühle in Zukunft genutzt werden?
Pressetext der Gemeindeverwaltung: Ideenwerkstatt am 21. Jan. 2017 im Harres
Die Ideenwerkstatt wurde von der Gemeindeverwaltung ausgesetzt, bis über den Bürgerbescheid entschieden wurde.
Gemeinderatssitzung am 14.03.2017 im Harres
Liebe Mitstreiter und Unterstützer zur Rettung des Mühlenanwesens
Bitte kommt zahlreich zur Gemeinderatssitzung am 14.03.2017, um unsere gemeinsamen Sache zu unterstützen.
Veranstaltungsort: Harres – Großer Saal
Uhrzeit: 19:00Uhr
Top-Thema ist hier:
Bürgerbegehren – Rettet die Mühlen-Wiese
Hier der aktueller Stand zu unserem Bürgerbegehren
Zulässigkeit eines Bürgerbegehren
Unsere Gemeindeverwaltung sowie auch die Rechtsaufsichtsbehörde haben unser eingereichtes "Bürgerbegehren" geprüft und als "fehlerfrei und Rechts-konform" beurteilt. Dem entsprechend muss nun der Gemeinderat von St. Leon-Rot in der Sitzung am Dienstag, 21. Februar 2017 ab 19.00 Uhr im Harres-Bürgersaal die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens beschließen.
Stand zum eingereichten "Bürgerbegehren"
Zunächst verweisen wir bezüglich der "Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens" auf die inzwischen offiziellen und umfangreichen Informationen
a) in der Homepage der Gemeinde St. Leon-Rot
(= Sitzungsvorlage zur GR-Sitzung am 21.02.2017 einschl. der vielen Sitzungs-Anlagen)
b) auf die gleichen umfangreichen Ausführungen, welche auch in den Gemeindenachrichten,
Ausgabe Donnerstag, 16.02.2017, dargestellt sein werden.
Unter Bezugnahme auf die ausgesprochen umfangreichen Details zur bevorstehenden Gemeinderatssitzung am Dienstag, 21. Februar 2017 - ab 19.00 Uhr im Harres-Bürgersaal - möchten wir die vielen Aspekte in einer Kurzform zusammenfassen:
Zeitpunkt der Unterschriften-Sammlung
Wir haben den kommunalrechtlich einzig möglichen Zeitpunkt zur Ingangsetzung eines Bürgerbegehrens rechtzeitg und zielsicher in Angriff genommen. Ein Bürgerbegehren zu einem späteren Zeitpunkt wäre aller Voraussicht nach verfahrenstechnisch nicht mehr möglich gewesen.
Korrektheit des Bürgerbegehrens
Nach intensiver Vorbereitung haben wir gemäß Aussagen in den Gemeinderatsvorlagen das kommunal-rechtliche Verfahren eines Bürgerbegehrens absolut korrekt und fehlerfrei durchgeführt.
Prüfungs des Bürgerbegehrens
Die überwiegend von unserem Verein initiierte und durchgeführte Sammlung von Unterschriften zu einem Bürgerbegehren wurden nach Einreichung auf formale Korrektheit geprüft von:
a) unserer Gemeindeverwaltung,
b) der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Heidelberg
c) sowie unabhängig von beiden auch noch vom Rechtsanwalts-Büro iuscomm Stuttgart (= Fachanwalt für Kommunalrechtsfragen)
Ergebnis der formal-rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens
Die Prüfung auf Korrektheit unseres Bürgerbegehrens führte bei allen drei Instituionen zu dem Ergebnis, dass das eingereichte "Bürgerbegehren-Verfahren" absolut rechtskonform ist und somit zwangsläufig vom Gemeinderat in der GR-Sitzung am Dienstag, 21.02.2017, für zulässig" erklärt werden muss.
Was für Auswirkungen hat nun die Prüfung?
Unter den Voraussetzungen, dass - die endgültige Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens vom GR beschlossen wird - am Wahltag des Bürgerentscheids die Mehrheit der Bürger mit "Ja" stimmt - und die Summe der mehrheitlichen Ja-Stimmen dann mindestens 2.137 Stimmen erbringt (gesetzlich erforderliches Quorum) führt der Bürgerentscheid dann dazu, dass der Beschluss des Gemeinderates zur Wohnbebauung auf der Mühlen-Wiese für alle Zeiten aufgehoben und im Rahmen eines Wahlsonntages - voraussichtlich am 21.05.2017 - von der Gesamtheit aller wahlberechtigten Bürger von St. Leon-Rot ersetzt wird.
Teilauszüge aus der Sitzungsvorlage für die Gemeinderäte
Nachfolgend stellen wir einige Auszüge/Zitate aus der Sitzungsvorlage zur Verfügung:
Begründung:
Die Begründung stellt die aus Sicht der Initiative gegen die Bebauung der Mühlen-Wiese sprechenden Gründe sachlich dar. Es wird ausreichend deutlich, gegen was sich das Bürger-begehren richtet. Das Begründungserfordernis ist damit erfüllt.
Notwendiges Quorum:
Das Bürgerbegehren muss von mindestens 7% der Bürger (Personen über 16 Jahre mit einer deutschen oder EUausländischen Staatsangehörigkeit, die seit mindestens 3 Monaten in St. Leon-Rot wohnen, unterzeichnet sein. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterschriften am 17.01.2017 waren für die Zulässigkeit mindestens 748 Unterschriften notwendig.
Die Verwaltung hat die eingereichten Unterschriften überprüft. Insgesamt abgegeben wurden 1.515 gültige Unterschriften. Das notwendige Quorum ist somit erreicht.
Ergebnis:
Das Bürgerbegehren zur Durchführung eines Bürgerentscheids erfüllt die formellen und materiellen Anforderungen. Ist dies der Fall, ist das Bürgerbegehren zwingend zuzulassen. Ein Entscheidungsspielraum des Gemeinderates besteht nicht. Das Bürgerbegehren ging am 17.01.2017 durch Übergabe der Unterschriften bei der Verwaltung ein.
Hinweis:
Um für den Gemeinderat eine rechtssichere Vorlage zu erstellen, hat die Verwaltung von der Kommunalaufsicht (Kommunalrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis) sowie vom Rechtsanwalts-Büro iuscomm Stuttgart eine Einschätzung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eingeholt. Beide Rechtseinschätzungen kommen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren ordnungsgemäß eingereicht wurde und vom Gemeinderat für zulässig erklärt werden sollte.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Das am 17.01.2017 eingegangene Bürgerbegehren „Rettet die Mühlen-Wiese“ gegen den am 25.10.2016 vom Gemeinderat unter TOP 18 gefassten Beschluss ist zulässig.
Alternative:
Nach § 21 Abs. 4 GemO entfällt der Bürgerentscheid, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Die verlangte Maßnahme wäre in diesem Fall der Beschluss des Gemeinderats, das Grundstück der Kramer-Mühle nicht mit Wohnungen zu bebauen und die Planungen hierzu nicht weiterzuverfolgen.
Wir hoffen, dass sowohl mit dem Beschluss der Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens als auch mit dem späteren Bürgerentscheid erreicht wird, dass auf der wertvollen Mühlen-Wiese keine Wohnbebauung erfolgt.
Freundeskreis Kramer-Mühle