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Bürgerbegehren am 08.03.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger von St. Leon-Rot,

am 08.03.26 findet der Bürgerentscheid zum Baustopp der Kramer-Mühle statt.  Die Frage lautet:

"Soll die Gemeinde St. Leon-Rot den weiteren Ausbau, die Renovierung und die Sanierung der Kramer-Mühle, 
aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde, stoppen?"

Ist diese Fragestellung überhaupt rechtskonform?

"Nach der Einschätzung von Dr. Wunder ist die Frage der Mühlengegner nicht rechtskonform - auch wenn die untere Rechtsaufsichtsbehörde bzw. das Kommunalrechtsamt die Frage 2025 für korrekt eingeschätzt hat.

Herr Dr. Wunder ist der Experte für Bürgerbegehren in Baden-Württemberg und hat bereits unzählige Bürgerbegehren begleitet. Er ist kein Jurist, aber leitet die Beratungsstelle für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide bei Mehr Demokratie e.V. in Baden-Württemberg.
Er ist der führende Experte, der die Verfahren analysiert, dokumentiert und Bürgerinitiativen fachlich berät und wissenschaftlicher Leiter und Berater von Bürgerbegehren. Seine Einschätzung, zu der von der Bürgerinitiative gestellten Frage, lautet: 

Zitat vom  04.Febraur 2026

"Meine exakte Position ist, dass der Gemeinderat die Wörter "aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde" aus der Abstimmungsfrage beim Bürgerentscheid hätte streichen müssen (wozu er auch befugt gewesen wäre), denn es handelt sich dabei eindeutig um ein Begründungselement. Denn Begründungselemente haben in Abstimmungsfragen prinzipiell nichts zu suchen, weil sie immer eine gewisse Tendenz haben (warum man für oder gegen irgendetwas stimmen sollte), nach der Rechtsprechung aber jede derartige Tendenz in Abstimmungsfragen untersagt ist."
 

Weiteres Zitat von Dr. Wunder:

"Meine Rechtsposition und auch die Rechtsposition von Verwaltungsgerichten war immer die, dass die Fragestellung eines Bürgerentscheids keine suggestiven Komponenten beinhalten darf....Der Einschub "aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Gemeinde" ist ganz eindeutig ein Begründungselement."     -    Zitat Ende     -

Der Bürgerentscheid ist nach Einschätzung von Dr. Wunder damit nicht rechtskonform  und somit anfechtbar. 
Nachzulesen im Bürger-Handbuch zur erfolgreichen Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.
Siehe Seite 37 im Kapitel 4.1.2. Fragestellung

https://www.mitentscheiden.de/fileadmin/user_upload/BW/2017-05-29_BW_Buerger-Handbuch_Version1.pdf

Wurden die Bürger mit dieser Fragestellung getäuscht?

Wir meinen ja, denn es handelt sich laut Dr. Wunder nach um eine suggestive Fragestellung und ein Bürgerentscheids darf niemals suggestive Komponenten beinhalten.
Neben der juristischen Seite gibt es auch noch eine moralische Seite.
Die initiatoren bestreiten nicht, von dieser Problematik seit Sommer 2025 gewusst zu haben, denn die Bürgerinitiative wurde von Dr. Wunder beraten und von ihm auf die nicht rechtskonforme Fragestellung hingewiesen.

Wie ehrlich ist es die Bürger mit einer nicht rechtskonformen Fragestellung aufzufordern das Bürgerbegehren zu unterschreiben?

Wir meinen, dass die erforderliche Anzahl von Unterschriften für das Bürgerbegehren u.U. gar nicht zustande gekommen wäre, wenn die Fragestellung nicht den suggestiven Teil - aufgrund der angespannten finaniellen Situation - beinhaltet hätte: 

Ist der Sachverhalt dieser Fragestellung überhaupt noch gegeben?

Die im Sommer 2025 formulierte Fragestellung, entspricht unserer Meinung nach nicht mehr der aktuellen finanziellen Situation. D.h. die Bürgerinnen entscheiden über einen Sachverhalt der nicht gegeben ist. St.Leon Rot ist neben Walldorf eine der reichsten Gemeinden im Rhein-Neackar-Kreis und auch landesweit!

St. Leon-Rot hat ein Geldvermögen von 123.807.134,61€ zum Stand 31.12.2025! Siehe Abschnitt "2026: Geldvermögen SLR Stand vom 31.12.2025" weiter unten auf der Homepage. Das Bürgerbegehren wurde initiiert von Bürgern, die den weiteren Ausbau und die Fertigstellung stoppen möchten. Zum Zeitpunkt der Unterschriftensammlungen im Sommer 2025 waren die Gewerbesteuerprognosen für St. Leon-Rot angespannt. Inzwischen hat sich die finanzielle Situation der Gemeinde St. Leon-Rot deutlich verbessert. Die damals veranschlagten  15 Mio. Euro haben sich bis Ende des Jahres 2025 verdreifacht auf den Betrag von 44,5  Mio. Euro.  Dies bedeutet u. E. Gewerbesteuereinnahmen auf dem Niveau der Vorjahre (siehe dazu Tabelle - "Übersicht Gewerbesteuereinnahmen 2014 bis 2025" auf unserer Homepage). St. Leon-Rot ist neben Walldorf eine der reichsten Gemeinden im Rhein-Necka-Kreis und auch landesweit.

Der Freundeskreis Kramer-Mühle wirbt für die schrittweise Fertigstellung und Nutzbarmachung der Kramer-Mühle.

Bitte stimmen Sie mit NEIN  - um die Mühle schrittweise fertig zu stellen.

Bitte informierne Sie sich hier auf der Homepage. Wir haben ausführliche Informationen für Sie zusammengestellt, damit Sie eine gute Entscheidungsgrundlage haben.

Sobald es aktuelle Informationen gibt, aktualisieren wir die Homepage. Bleiben Sie informiert und schauen auf der Homepage vorbei.

2026: Kulturhistorischer Vortrag zur Kamer-Mühle

 

 

2026: Vortrag zu einer Zeitreise in die Vergangenheit - Ein Nachmittag rund um die Kramer Mühle

2026: Öffentliche Informationsveranstaltung und Führungen zur Kramer-Mühle

2026: Öffentliche Mitgliederversammlung, am 05.02.2026

2026: Wir präsentieren folgende Kulturveranstaltungen in den ersten drei Monaten:

2026: Plädoyer für die Kramer-Mühle

2026: Kulturveranstaltungen - Überblick

2026: Kramer-Mühle – Herzstück der Dorfgemeinschaft & Kultur

2026: Kulturhistorische Bedeutung der Kramer-Mühle

2025: Flyer - JA zur KRAMER-Mühle - NEIN! zum Baustopp

2026: Was wären die Konsequenzen eines Baustopps?

2026: Ehrenamtliches Engagement

2014 bis 2025: Überblick der Gewerbesteuereinnahmen in SLR

2026: Presseartikel

2025: Kulturveranstaltungen - Überblick

2025: Ratsbegehren & Bürgerbegehren

2025: Haushaltsplan in Kürze

2025: Verweis auf die Homepage der Gemeinde SLR - Kramer-Mühle

Impressionen

2025: Jahreshauptversammlung

2025: Kulturteam

2024: Jahreshauptversammlung

2023:Bürger-Informationsveranstaltung im Harres am 11.Dezember 2023

2023 Mühlenfest

2023 Open Air Festival auf der Mühlenwiese

2022 Mühlenfest

2022 Benefizkonzert - Fotos

2022 Benefizkonzert: Deutsch-Ukrainische Gesellschaft & FKM

2021 Kultursommer: Soulfinger - Fotos

2021 Kultursommer: Soulfinger - Fotos - Bildergalerie Responsiv

2021 Kultursommer: Einladung

2021 Kultursommer: Corona-Regeln zum Konzertbesuch

2021 Kultursommer: Plan

2021 Kultursommer: Plakat & Künstler

2021 Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs - Erläuterungsbericht

2021 Siegerentwurf: Vast Architekten

2021 Nutzungskonzept - Status der Umsetzung

2021 GR-Beschlussvorlage: Ingenieurleistungen Objektplanung und Verfahrensbetreuung (17.08.2021)

2020 Kultursommer: Rückblick

2020 Kultursommer: SAP Sinfonieorchester (Sa. 19.09.2020) - Fotos

2020 Kultursommer: Plakat und Plan

2020 Nutzungskonzept: Status der Umsetzung

2019 DLF: Wozu noch Bibliotheken?

2019 Kultursommer: (So 15.09.2019) - Fotos

2019 Kultursommer: Programm am Sonntag

2019 Kultursommer: (Sa 14.09.2019) - Fotos

2019 Kultursommer: Einladung in der Kramer-Mühle (14 & 15.09.2019)

2019 Mühlenfest: Die Ortsvereine von St. Leon (22. & 23 Juni 2019)

2018 Mühlenfest: (30.06. & 01.07.2018)

Mühlenfeste: Eine Tradition auf der Mühlenwiese

2018: Nutzungskonzept: Beschlussvorlage (24.07.2018)

2018: Nutzungskonzept: Anlage EG - OG - DG

2018: Nutzungskonzept Bürger-, Begegnungs- & Kulturzentrum Kramer-Mühle

2018: Gemeinderatsentscheidung: Nutzungskonzept (24.07.2018)

2018: Mühlenfest: Einladung zum Mühlenfest (30.06. & 01.07.2018)

2018: Bürgerwerkstatt: Teil 2 (05.Mai 2018 )

2018: Bürgerwerkstatt: Kommt und beteiligt euch am "Nutzungskonzept Kramer-Mühle"

2018: Konzeptwerkstatt: 01.03.2018 & 23.04.2018

2017: Bürgerwerkstatt: Kramer-Mühle (12.11.2017)

2017: Bürgerwerkstatt: Film Kramer-Mühle (12.11.2017)

2017: Bürgerwerkstatt: Das offizielle Nutzungskonzept (12.11.2017)

2017: Bürgerwerkstatt - Bürgerbeteiligung (12.11.2017)

2017: Bürgerwerkstatt - Teil 1 (12.11.2017)

2017: Bürgerentscheid - Präsentation der Ergebnisse (02.07.2017)

2017: Bürgerentscheid: Findet am 02.Juli 2017 statt

2017: Interview mit Albert Weinlein (29.06.2017)

2016: Unsere Ziele, Ideen und Statements

2016: Kramer-Mühle: Film

2018: Freundeskreis Kramer-Mühle e.V (FKM)

Herzlich Willkommen

LIEBE BÜRGERINNEN UND BÜRGER VON ST. LEON-ROT!

Wir freuen uns sehr über ihr Interesse an unserer Internetpräsenz.

Falls Sie Lust haben sich für den Erhalt der Kramer-Mühle und den Nutzungsmöglichkeiten zu engagieren, wäre es schön, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Sie können uns per E-Mail (albert.weinlein@web.de) erreichen, oder kommen Sie einfach spontan bei einem der Termine unseres Mühlen-Treffs vorbei. 

Die Adresse der Kramer-Mühle lautet: 

Kramer-Mühle
Roterstr.13,
68789 St.Leon-Rot (im Ortsteil St. Leon)

Die Termine der Mühlen -Treffen finden Sie auf dieser Seite rechts unter Termine.

Siehe: Über uns